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Anmeldung ZOLL- und PASSKONTROLLE

Bei Flügen ins oder vom Ausland (ausgenommen nach oder von Staaten der EU, welche auch Mitglied des Schengener Abkommens sind) ist eine Meldung nach der F-Güv erforderlich. Im anschließenden Formular können sie die dafür erforderlichen Daten eingeben und per E-Mail abschicken.
Danach müssen sie sich zwingend unter der Flugplatztelefonnummer +49 7561 / 3156 über den Erhalt der Daten informieren. Erst dann ist die Zollanmeldung gültig.
WICHTIG: Diese Meldung muss mindestens 90 Minuten vor dem Abflug bzw. vor der Landung gemacht werden.

Verkehrslandeplatz Leutkirch/Unterzeil: Tel. +49 7561 / 3156 · Fax +49 7561 / 7346

Verständigung nach F-Güv
Kennzeichen:   Abfertig.-Datum:    
Typ:    
Einflug:
von Land: voraussichtliche
Landezeit (LT):
: Uhr
von Platz:
Abflug:
nach Land: voraussichtliche
Startzeit (LT):
: Uhr
nach Platz:

  Name der Piloten + Passagiere Geb.-Datum Staatsangehörigkeit
PIC:  
2. PIC:  
PAX1:  
PAX2:  
PAX3:  
PAX4:  
PAX5:  

weitere Passagiere
(Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit)