Anmeldung ZOLL- und PASSKONTROLLE
Bei Flügen ins oder vom Ausland (ausgenommen nach oder von Staaten der EU, welche auch Mitglied des Schengener Abkommens sind) ist eine Meldung nach der F-Güv erforderlich. Im anschließenden Formular können sie die dafür erforderlichen Daten eingeben und per E-Mail abschicken.
Danach müssen sie sich zwingend unter der Flugplatztelefonnummer +49 7561 / 3156 über den Erhalt der Daten informieren. Erst dann ist die Zollanmeldung gültig.
WICHTIG: Diese Meldung muss mindestens 90 Minuten vor dem Abflug bzw. vor der Landung gemacht werden.
Verkehrslandeplatz Leutkirch/Unterzeil: Tel. +49 7561 / 3156 · Fax +49 7561 / 7346
